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   BGH, 21.01.2014 - VI ZR 560/12   

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https://dejure.org/2014,588
BGH, 21.01.2014 - VI ZR 560/12 (https://dejure.org/2014,588)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2014 - VI ZR 560/12 (https://dejure.org/2014,588)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2014 - VI ZR 560/12 (https://dejure.org/2014,588)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzklage der Bundesagentur für Arbeit auf Ersatz von gezahltem Insolvenzgeld wegen verspäteter Insolvenzantragstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826
    Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzklage der Bundesagentur für Arbeit auf Ersatz von gezahltem Insolvenzgeld wegen verspäteter Insolvenzantragstellung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prozesuales - Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Haftung nach § 826 BGB, Haftung wegen sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB, vorsätzliche Insolvenzverschleppung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.10.2009 - VI ZR 288/08

    Darlegungs- und Beweispflichtigkeit der Bundesagentur für Arbeit für das Bestehen

    Auszug aus BGH, 21.01.2014 - VI ZR 560/12
    Die maßgeblichen Rechtsfragen sind bereits durch die Senatsurteile vom 18. Dezember 2007 - VI ZR 231/06, BGHZ 175, 58 und vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 288/08 geklärt.
  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 231/06

    Insolvenzgeldzahlung wegen Insolvenzverschleppung: Zur Beweislast bei Bestreiten

    Auszug aus BGH, 21.01.2014 - VI ZR 560/12
    Die maßgeblichen Rechtsfragen sind bereits durch die Senatsurteile vom 18. Dezember 2007 - VI ZR 231/06, BGHZ 175, 58 und vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 288/08 geklärt.
  • BGH, 20.06.2017 - VI ZR 629/16

    Anspruch der Bundesagentur für Arbeit auf Ersatz von ihr geleisteten

    Die maßgeblichen Rechtsfragen sind bereits durch die Rechtsprechung des Senats geklärt (Urteil vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 288/08, NJW-RR 2010, 351; Beschluss vom 21. Januar 2014 - VI ZR 560/12, juris).

    Diese Entscheidungen sind, wie sich aus den zugehörigen Berufungsentscheidungen (zu - VI ZR 288/08: OLG Koblenz, Urteil vom 6. November 2008 - 6 U 193/08, BeckRS 2009, 88477; zu - VI ZR 560/12: OLG Stuttgart, Urteil vom 12. Juni 2012 - 12 U 2/12, ZfSch 2014, 262) ergibt, jedenfalls auch zu der hier inmitten stehenden Frage von Neueinstellungen nach Insolvenzreife ergangen.

  • OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 1 U 20/16

    Sittenwidrige Schädigung durch Fortführung einer insolventen Gesellschaft

    Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart in dem Urteil vom 12.6.2012 dargelegt; der Bundesgerichtshof hat bei der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde im Beschluss vom 21.1.2014, Az. VI ZR 560/12 ausgesprochen, dass dieses Urteil der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspreche und die insoweit maßgeblichen Grundsätze nochmals in dem Beschluss vom 20.6.2017, Az. VI ZR 629/16 unterstrichen.
  • OLG Nürnberg, 21.06.2016 - 4 U 503/16

    Hinweisbeschluss - Schadensersatzanspruchs auf Ersatz

    In der gegen dieses Urteil erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH in seinem Beschluss vom 21.1.2014 - VI ZR 560/12 -, juris) ausgeführt: "Daraus ergibt sich, dass die Bundesagentur für Arbeit bei einem Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB wegen verspäteter Insolvenzantragstellung bei der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs auf Ersatz von ihr geleisteten Insolvenzgeldes darlegen und beweisen muss, dass eine rechtzeitige Antragstellung dazu geführt hätte, dass Insolvenzgeld nicht oder in geringerem Umfang hätte gezahlt werden müssen.
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